Maximale Abmessungen
Niederlande
Linie 3 und 4: Maximale Abmessungen: 8500 x 2200 x 800 mm
Bitte beachten Sie, dass bei Objekten mit einer Länge und Höhe von mehr als 1400 mm aufgrund manueller Vorbehandlung eine Beantragung erforderlich ist. Darüber hinaus gilt dies für Objekte länger als 6500 mm auf Anfrage auch aufgrund der manuellen Vorbehandlung
Belgien
Linie 1: Maximale Abmessungen: 6500 x 1500 x 700 mm
Vollautomatische Pulverbeschichtungskabine mit angeschlossenem Kammerofen, integriert in ein umfangreiches Hängebahnsystem mit ausreichend Pufferzonen.
Linie 2: Maximale Abmessungen: 3000 x 2000 x 1500 mm
Ein kompaktes Einschienenbahnsystem mit einer Pulverbeschichtungskabine, ausgestattet mit einer Handpistole und einem Kammerofen für kleinere Mengen und Stückarbeiten.